Aufnahme / Weg ins BTZ:
Zielgruppe unserer Maßnahmen sind Menschen, die an den Folgen einer psychischen Erkrankung (z.B. Psychosen, Neurosen, Depressionen oder Persönlichkeitsstörungen) leiden und einen beruflichen Wiedereinstieg anstreben. Nicht aufgenommen werden Personen, die akut an einer Suchtproblematik bzw. einer hirnorganischen Schädigung leiden.
Die Kosten werden von den zuständigen Rehabilitationsträgern übernommen. Dies kann die Agentur für Arbeit, eine Landesversicherungsanstalt, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte oder eine Berufsgenossenschaft sein.
Auch die neu gebildeten Arbeitsgemeinschaften in den verschiedenen Regionen kommen für Bezieher von ALG II als Kostenträger in unserem Hause in Betracht.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an ihren zuständigen Rehabilitationsberater, an den beratenden sozialpsychiatrischen Dienst oder direkt an unser Haus.
Eine Aufnahme ist auf der Basis unseres individuellen Betreuungskonzeptes jederzeit im Laufe des Jahres möglich!